Mag. Gabriele Steindl

Klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin

Setting und Kosten

Klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Beratung, sowie klinisch-psychologische Behandlung/Therapie können in der Praxis stattfinden, zusätzlich biete ich bei Bedarf individuelle Lösungen (siehe unten) an.

Klinisch-psychologische Diagnostik findet grundsätzlich nur in den Praxisräumlichkeiten (Leistungs-, Aufmerksamkeits- und Entwicklungsdiagnostik nur vormittags) statt.


Erstgespräch:

Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit für ein unverbindliches Kennenlernen. Gemeinsam besprechen wir den Grund für Ihr Kommen und die möglichen weiteren Schritte und Ziele. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie weitere Termine vereinbaren möchten.


Verschwiegenheit:

Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich nach § 37 Psychologengesetz der Verschwiegenheitspflicht, das heißt, es werden keinerlei Informationen aus den Gesprächen weitergegeben, außer Sie geben Ihr schriftliches Einverständnis zur Rücksprache mit von Ihnen namentlich bekannt gegebenen Kontakten (Schule, Kindergarten, Therapeuten, Ärzte,...).

Die Verschwiegenheitspflicht darf grundsätzlich nur gebrochen werden, um eine akute Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit einer Person abzuwenden (akute Selbst-/Fremdgefährdung). Bei Minderjährigen (Kindern) besteht gemäß § 37 Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz bei akuter Gefährdung eine schriftliche Meldepflicht an den Kinder- und Jugendhilfeträger und eine Mitwirkungspflicht.


Vereinbarte Termine:

Terminverschiebungen oder -absagen (per E-Mail, Anruf oder SMS) sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenlos möglich. Andernfalls muss die vereinbarte Einheit verrechnet werden.


Kosten:

Im Einzelsetting werden für eine Gesprächseinheit 50 Minuten eingeplant. Andere Settings und abweichende Dauer auf Anfrage.

Erstgespräch/Anamnese

Behandlung/Therapie im Einzelsetting

Elternberatung

Einzelsupervision/Fallsupervision (Ausnahme: reduzierter Sondertarif für Klinische PsychologInnen/GesundheitspsychologInnen in Ausbildung auf Anfrage)

€ 100,-/Einheit

Klinisch-psychologische Diagnostik (Vorgabe psychologischer Testverfahren und Fragebögen (45 min/Einheit) inkl. Auswertung und Interpretation)

€ 110,-/Einheit

Klinisch-psychologischer Befund (Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Befundberichts nach erfolgter klinisch-psychologischer Diagnostik)

€ 100,-

Schriftliche Bestätigungen und kurze Stellungnahmen

nach Aufwand

(ab € 20,-)

Der Umfang klinisch-psychologischer Diagnostik wird individuell festgelegt, je nach Fragestellung, Alter des Kindes/Jugendlichen, etc.
Individuelle Kostenabschätzung auf Anfrage.

Beispiel* für eine Diagnostik:

  • 1 Einheit Erstgespräch/Anamnese (50 min)
  • 3-4 Einheiten Diagnostik (á 45 min)
  • 1 ausführlicher schriftlicher Befund
  • 1 Einheit Befundbesprechung und Empfehlungen (50 min)

€ 630,- bis € 740,-*


*) Dieses Beispiel dient nur zur Veranschaulichung des möglichen Ablaufs und der entsprechenden Kosten. Eine genauere Einschätzung des Umfangs der individuellen Diagnostik und der damit verbundenen Kosten wird vorab besprochen und ist abhängig von Fragestellung, Alter, verwendeten Testverfahren, uvm.


Hausschuhe:

Damit die Therapieräume auch bei Schechtwetter sauber bleiben und sich auch unsere jüngsten PatientInnen beim Krabbeln und Spielen am Boden wohlfühlen können, möchten wir Sie bitten, die Therapieräume nur in Hausschuhen oder Socken zu betreten. Sie können gerne eigene Hausschuhe mitbringen oder die im Warteraum zur Verfügung stehenden nutzen.


Individuelle Lösungen:

Bei Bedarf biete ich nach Absprache Onlinetermine, Termine vor Ort/Hausbesuche, oder auch Outdoor-Termine in der freien Natur an (derzeit nur vormittags möglich). Denn nicht immer ist die typische Gesprächssituation in der Praxis der beste Rahmen - manchmal lassen sich belastende Themen besser bei einem Spaziergang im Grünen besprechen oder Verhalten in der gewohnten Umgebung besser beobachten. Kosten für Termine außerhalb der Praxis werden individuell vereinbart.


Kostenübernahme/(Teil-)Refundierung von Kosten:

Die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht rückerstattet (ich bin keine Kassen- oder Wahlpsychologin!) und müssen daher privat finanziert werden. Teilweise werden anfallende Kosten von privaten Zusatzversicherungen refundiert - bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre jeweilige Versicherung im Vorhinein.

Ab 1.1.2024 ist klinisch-psychologische Behandlung/psychologische Therapie im ASVG veranktert und der Psychotherapie und der medizinischen Behandlung gesetzlich gleichgestellt. Das heißt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenzuschuss der Kassen gibt. Wenn eine psychische Befindensstörung vorliegt, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist, bis zur 2. Behandlungseinheit eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat (das diesbezügliche Formular kann ich Ihnen gerne bereitstellen, falls Ihr(e) Arzt/Ärztin es noch nicht in Verwendung hat) und bestimmte formale Kriterien erfüllt werden, kann Ihnen im Nachhinein ein Teil der Behandlungskosten durch die jeweilige Sozialversicherung rückerstattet werden.

Nähere Detailinfos finden Sie auf der Infoseite des Berufsverbands.

Folgende Refundierungen können von den jeweiligen Kassen geleistet werden*:

ÖGK:

Einzelsitzung (30 min)

Einzelsitzung (60 min)


€ 19,30

€ 33,70

SVS:

Einzelsitzung (ab 25 min)

Einzelsitzung (ab 50 min)


€ 26,26

€ 45,00

BVAEB:

Einzelsitzung (ab 25 min)

Einzelsitzung (ab 50 min)


€ 27,10

€ 46,60

Die ersten 10 Einheiten benötigen keine Bewilligung, ab der 11. Einheit ist eine Bewilligung der weiterführenden Behandlung/Therapie für die Teilrefundierung der Kosten notwendig.

*) Stand der Informationen 15.3.2024 (Homepage des BÖP), alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich jeglicher Änderungen. Bitte erfragen Sie die aktuellen Informationen direkt bei Ihrer Kasse.

Gesammelte Informationen im Überblick für Ihre Refundierung zum Download.


Geförderte Behandlungsplätze:

Im Rahmen der Initiative Gesund aus der Krise biete ich ein beschränktes Kontingent an kostenfreien klinisch-psychologischen/gesundheitspsychologischen Behandlungsplätzen (bis zu 15 Behandlungseinheiten) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 22. Lebensjahr an. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK). Nach Anmeldung auf der Homepage wird ein(e) Behandler(in) zugewiesen (eine Zuweisung zu einer/m WunschbehandlerIn ist aufgrund der Rahmenbedingungen des Projekts nicht möglich!), bei dem/der die 15 Einheiten in Anspruch genommen werden können. Nähere Infos zum Ablauf und Anmeldung auf der Homepage der Initiative: www.gesundausderkrise.at

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